Zählt mein Zähler richtig?
Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Zähler defekt ist, weil beispielsweise die Stromrechnung höher ausfiel als erwartet?
Dann haben Sie die Möglichkeit, durch eine Zählerprüfung (die sogenannte Befundprüfung) untersuchen zu lassen, ob Ihr Zähler richtig funktioniert und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Zählerprüfung übernimmt hierbei eine staatlich anerkannte und unabhängige Prüfstelle. ews-Netz kümmert sich für Sie um alles rund um die Prüfung.
Wie läuft die Zählerprüfung ab?
1. Sollten Sie Zweifel daran haben, dass Ihr Zähler richtig misst, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
2. Im telefonischen Gespräch werden Sie über den Ablauf der Befundprüfung von uns beraten.
3. ews-Netz baut Ihren Zähler aus, sendet diesen an eine staatlich anerkannte Prüfstelle* und baut Ihnen sofort einen neuen Zähler ein.
4. Die Prüfstelle untersucht Ihren Zähler nach gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie auch in den Gesetzen und Verordnungen MessEG (§39 und §40) und MessEV (§39, §42 bis §53).
5. Acht Wochen nach dem Wechsel des Zählers erhalten Sie das Ergebnis.
* Die Prüfstelle und das Prüfstellenpersonal ist unabhängig und unparteilich.
Wenn Ihr Zähler tatsächlich falsch misst?
Strom- und Gaszähler sind speziellen Eichregeln unterworfen und arbeiten sehr zuverlässig. Daher sind höhere Strom- und Gasrechnungen nur in Ausnahmefällen auf eine defekte Messeinrichtung zurückzuführen. Bevor Sie eine – gegebenenfalls auch für Sie kostenpflichtige – Zählerprüfung veranlassen, hinterfragen Sie daher kritisch Ihren eigenen Verbrauch.
Behilfliche Fragen zur Ursachenfindung
- Haben Sie im beanstandeten Zeitraum neue oder zusätzliche Elektrogeräte im Haushalt angeschafft, durch die sich ein erhöhter Strom- oder Gasverbrauch ergeben kann?
- Wurden Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation vorgenommen?
- Gibt es im Haushalt Geräte, deren Energieverbrauch oder Benutzungsdauer bisher nicht berücksichtigt wurden?
- Haben Sie eine elektrische Heizung eingebaut und/oder bautechnische Veränderungen im Haus durchgeführt?
- Kam es in der Vergangenheit zur Änderung der Abschlagszahlungen bei Ihrem Stromlieferanten?
- Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Stromlieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (z.B. zwölf Monate statt elf Monate)
- Liegen in der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromlieferanten geschätzte Zählerstände vor, die den erhöhten Verbrauch erklären könnten?
- Haben Sie regelmäßig eine Selbstablesung vorgenommen?
- Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrem aktuellen Ableseergebnis. Gab es einen Zahlendreher, haben Sie die Kommastelle richtig angegeben?
- Sind eventuell weitere Personen in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung gezogen?
Schalten Sie alle elektrischen Geräte Ihres Haushaltes ab, entfernen Sie anschließend alle Stromsicherungen bzw. schalten Sie den Hauptschalter aus. In Ihrem Hausstromnetz sollte nun kein Strom mehr fließen.
Die Läuferscheibe mit der roten bzw. schwarzen Marke soll sich nun nur noch langsam vor- oder zurückdrehen und spätestens in der Mitte des Sichtfensters anhalten.
Arbeitszähler elektromechanisch
Bei elektronischen Zählern muss die bei Verbrauch blinkende rote Impulsleuchtdiode ständig leuchten bzw. aus sein.
Arbeitszähler elektronisch
Schalten Sie bitte anschließend den Hauptschalter und alle Stromsicherungen wieder ein. Nehmen Sie ein Elektrogerät mit einer Leistung von mindestens 100 Watt in Betrieb (zum Beispiel einen Wasserkocher). Die Läuferscheibe sollte sich nun langsam in Pfeilrichtung bewegen und nicht stehen bleiben. Bei elektronischen Zählern muss die Impulsleuchtdiode anfangen zu blinken.
Als Orientierung für Sie: Ein durchschnittlicher Tagesverbrauch liegt bei einem 4-Personen-Haushalt bei ca. 10 Kilowattstunden Strom. Je nach Jahreszeit, mal mehr (im Winter) mal weniger (im Sommer).
Schalten Sie alle Gasverbrauchsgeräte in Ihrem Haushalt ab.
Kontrollieren Sie nun die Zahlenrollen in den roten bzw. schwarzen Markierungen. Diese sollten nun keine Umdrehungen mehr anzeigen.
Schalten Sie bitte anschließend wieder alle Gasverbrauchsgeräte ein. Die Zahlenroller sollten sich nun wieder bewegen und nicht auf der Stelle bleiben. Achten Sie dabei auf eventuell ungewöhnliche Laufgeräusche.
Sind die genannten Anforderungen erfüllt und keine ungewöhnlichen Laufgeräusche hörbar, ist ein Defekt Ihrer Messeinrichtung unwahrscheinlich.
Außerdem:
Zählt Ihr Gerät nicht richtig, werden die Messwerte für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Messung korrigiert. Die korrigierten Messwerte senden wir an Ihren Energieanbieter. Möglicherweise ergeben sich aus einem zu viel oder zu wenig abgerechneten Messwert Erstattungs- oder Nachzahlungsansprüche. Durch die Berechnung mit Vergleichswerten aus dem Folgejahr dauert die Korrektur bis zu einem Jahr.
Was muss ich noch wissen?
Sollte Ihr Zähler defekt sein, trägt ews-Netz die Kosten. Funktioniert das Gerät innerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen einwandfrei, stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung (inkl. 19 % MwSt.):
Stromzähler | Kosten |
---|---|
Wechsel-, Drehstrom- oder 2-Richtungszähler* | 420 € |
mME oder iMSys | 500 € |
Wandlerzähler** | 650 € |
Lastgangzähler | 1.100 € |
Gaszähler | Kosten |
---|---|
Gaszähler bis Größe G6 (max. 70 kW)* | 480 € |
Gaszähler von Größe G10 bis G25 (97–242 kW)* | 930 € |
Gaszähler ab der Größe G25 | nach Aufwand |
Alle weiteren Prüfungen (zum Beispiel Prüfungen weiterer Wandler) berechnen wir nach Aufwand. Die Kosten enthalten Prüfkosten gemäß Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) sowie sonstige Kosten des Messstellenbetreibers.
* konventionelle Messtechnik
** inkl. Wandlerzähler mME/iMSys
Alle Informationen zur Zählerprüfung finden Sie auch kompakt im Flyer "Zählt Ihr Zähler richtig?".