Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden
Wie beantrage ich vorzeitig eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?
Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab.
Normalerweise informieren wir Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Dazu bekommen Sie ein Schreiben von uns zugeschickt.
Sie haben jetzt schon Interesse an einer mME oder einem iMSys? Dann registrieren Sie sich schnell & einfach über unser Antragsformular. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:
- Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
- Einspeiser mit einer Anlagenleistung > 1 ≤ 25 kWp
Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:
- Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
- Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
- Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird
Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bestellen möchten, klicken Sie bitte hier.
Preise und sonstige Bedingungen
Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigem Preisblatt in Rechnung. Dies finden Sie unter: Messstellenbetrieb. Durch die Nutzung der modernen Messeinrichtung, bzw. des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen ebenfalls auf unserer Internetseite unter Messstellenbetrieb zur Verfügung. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.