Erläuterung zur Ermittlung der Netzentgelte

Netzentgelte werden für die Nutzung der Leitungsinfrastruktur erhoben. Die von Ihnen entrichteten Netzentgelte sind der Preis für die Netz- oder Umspannebene, an der Sie bei uns angeschlossen sind. Sie beinhalten auch die Kosten für alle vorgelagerten Netz- und Umspannebenen.

Der Betrieb, Ausbau und die Instandhaltung der Versorgungsnetze ist eine gewaltige Infrastrukturaufgabe, die Geld kostet. Insbesondere der Ausbau der dezentralen Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht erhebliche Investitionen in ländlichen Verteilnetzen. Immer mehr Anlagen zur Stromerzeugung, beispielsweise aus Wind und Sonne, müssen ans Netz angeschlossen und mit ihrer schwankenden Einspeisung integriert werden. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist die Finanzierung eines zukunfts- und leistungsfähigen Netzes notwendig.

Unser Netzgebiet umfasst die Ebenen von der Mittel- bis zur Niederspannung. Während der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH das Höchstspannungsnetz inklusive der Umspannung von der Höchst- auf die Hochspannung betreibt, unterhält die Schleswig-Holstein Netz AG das Hochspannungsnetz inklusive der Umspannung von der Hoch- auf Mittelspannung. Diese Spannungsebenen entsprechen unseren vorgelagerten Netzen.

Netzkosten:

Zur Bestimmung der Erlösobergrenze – der Ausgangsbasis für die Netzentgelte – muss zunächst eine Kostenprüfung durchgeführt werden. Das Ausgangsniveau wird anhand des Jahresabschlusses eines sogenannten Basisjahres festgelegt. Das Basisjahr ist das Geschäftsjahr, das drei Jahre vor Beginn einer Regulierungsperiode liegt. Für die Kostenprüfung werden nur betriebsnotwendige Kosten des Netzbetriebs berücksichtigt, die denen eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen. Kosten, die auf Besonderheiten des Basisjahres beruhen, werden nicht berücksichtigt.

Im nächsten Schritt werden die Netzkosten einem Effizienzvergleich unterzogen.

*Da an unserem Stromnetz weniger als 30.000 Kunden angeschlossen sind, nehmen wir an dem vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV und somit nicht am Effizienzvergleich teil.

Effizienzvergleich:

Im Anschluss an die Kostenprüfung werden unsere für das Basisjahr ermittelten Kosten einem bundesweiten Effizienzvergleich unterzogen. Dabei werden die Unterschiede in der Versorgungsaufgabe mithilfe von Vergleichs- und Aufwandsparametern berücksichtigt. Manche Kosten werden als „dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten“ abgegrenzt. Auf diese Kosten, wie beispielsweise Kosten durch die erforderliche Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen, die Vergütung von vermiedenen Netzentgelten an die dezentralen Erzeugungsanlagen oder Konzessionsabgaben, haben wir als Verteilnetzbetreiber keinen Einfluss und sie fließen deshalb nicht in den Effizienzvergleich ein.

Individuelle Erlösobergrenze:

Nach der Kostenprüfung und dem Effizienzvergleich erfolgt die Festlegung der Individuellen Erlösobergrenze (EOG). Die EOG setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, welche die Höhe anheben oder verringern können. Zur Ermittlung der EOG dient eine vorgegebene Regulierungsformel.

Berechnung der Netzentgelte:

Um die Netzentgelte zu ermitteln, wird die genehmigte Erlösobergrenze auf alle Netznutzer aufgeteilt. Die geprüften Kosten werden dazu den jeweiligen Netz- und Umspannebenen zugeordnet.

Von höheren Ebenen werden die Kosten jeweils auf die darunter liegende Ebene aufgeschlagen – also gewälzt. Mit Hilfe der Gleichzeitigkeitsfunktion wird abgeschätzt, welchen Anteil die Netznutzer an der höchsten Belastung des Netzes haben.