Erklärung der Regulierungsformel
Die Formel zur Berechnung der individuellen Erlösobergrenze ist sehr komplex und wird daher im Folgenden in ihren Einzelteilen kurz erläutert.
Für die jeweils fünfjährigen Regulierungsperioden wird uns auf Grundlage der ermittelten Netzkosten und des Effizienzvergleichs eine Obergrenze für unsere Erlöse zugestanden, die wir aus Netzentgelten erzielen dürfen (die sogenannte Erlösobergrenze).
Die Kostenbasis setzt sich aus den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten und den vorübergehend nicht beeinflussbaren Kosten zusammen. Treten bei uns Ineffizienzen auf, erweitert sich die Kostenbasis um einen jährlich sinkenden Anteil an beeinflussbaren Kosten. Darüber hinaus gibt es einen Effizienzbonus, der gemäß § 12a ARegV bei besonders effizienten Verteilnetzbetreibern aufgeschlagen wird.
Über den Verbraucherpreisindex und den sogenannten generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt werden die Inflation und Produktivitätssteigerungen bei der Ermittlung der vorübergehend nicht beeinflussbaren Kosten, der beeinflussbaren Kosten sowie des Effizienzbonus eingepreist.
Der Kapitalkostenaufschlag wird jährlich für das Folgejahr beantragt und dient der regulatorischen Berücksichtigung von Investitionen nach dem Basisjahr.
Gibt es in unserem Netz im Vergleich zu anderen Netzbetreibern in einem abgegrenzten Zeitraum mehr Versorgungsversorgungsunterbrechungen, wird ein Betrag von unserer zulässigen Erlösobergrenze abgezogen (Malus). Sind in unserem Netz im Vergleich zu anderen Netzbetreiber weniger Versorgungsunterbrechungen im gleichen Zeitraum zu verzeichnen, erhalten wir einen Aufschlag auf die zulässige Erlösobergrenze (Bonus).
Die Erlösobergrenze wird jährlich um die Differenz (volatiler Kostenanteil) zwischen den genehmigten Kosten für die Verlustenergie des Basisjahres und den Kosten für das jeweilige Jahr erhöht bzw. gesenkt. Die Kosten des Jahres werden auf Basis des durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Referenzpreises für die Verlustenergie ermittelt. Der durch die Bundesnetzagentur veröffentlichter Preis beruht auf den Börsenpreisen der European Energy Exchange AG (EEX) und können somit jährlichen Schwankungen unterliegen.
Das Regulierungskonto dient zur Erfassung und zum Abgleich der tatsächlich erzielten und der zulässigen Erlöse. Bei der Bildung der Netzentgelte sind wir auf Mengenprognosen des zukünftigen Energieabsatzes angewiesen, welche durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden können. Der Ausgleich der Salden erfolgt annuitätisch als Zu- oder Abschlag auf die zulässige Erlösobergrenze.
Die Formel zur Berechnung der individuellen Erlösobergrenze sowie die Bedeutung der Abkürzungen finden Sie in dem angehängten PDF.