Anschluss einer Photovoltaik-Anlage
Sie möchten eine Photovoltaikanlage an das Netz der ews Netz anschließen? Bei unserem Betriebsführer der Schleswig-Holstein Netz AG können Sie den Anschluss beantragen.
Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Dokumente, die wir für eine Anmeldung benötigen wird, sowie eine Checkliste. Senden Sie die Unterlagen bitte an: einspeisen@sh-netz.com
Auf der Seite In 9 Schritten zum Sonnenstrom finden Sie den Prozess zum Anschluss Ihrer Anlage ans Netz noch einmal Schritt für Schritt erklärt.
Zum Anschluss einer Anlage gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an das Netz benötigen wir von Ihnen rechtzeitig folgende Unterlagen:
Zur Anmeldung
- Anmeldung für Erzeugungsanlagen
- Katasterplan mit eingezeichnetem Aufstellungsort der PV-Anlage
- Datenblatt Speicher Niederspannung (optional)
- Übersichtsschaltplan einpoliges Ersatzschaltbild (inkl. Bestandsanlagen)
- Ein Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105 inkl. Auszug aus dem Prüfbericht Netzverträglichkeit
Zur Fertigmeldung
- Unterlagen aus der Einspeiserzusage für PV-Anlagen bis 30 kWp, Anlagen 1 – 4, diese Unterlagen erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung
- Betreiberbestätigung
- Bestätigung §9 EEG 2014, 70% Begrenzung
- Fragebogen EEG Eigenversorgung
- Angaben zur Umsatzsteuer
- Inbetriebsetzungsanzeige
- Inbetriebsetzungsprotokoll und Anlage Messung
Hinweis: Für die Abrechnung benötigen wir außerdem die Registrierungsbestätigung für die Registrierung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur.
Zur Anmeldung
- Anmeldung zum Netzanschluss, ggf. mit Zählerangaben zur Bestandsanlage
- Messkonzept
- Antragstellung für Erzeugungsanlagen am NS Netz
- Datenblatt Speicher Niederspannung
- Datenblatt für Erzeugungsanlagen am NS Netz
- Lageplan (inkl. Angaben zu Flur und Grundstücksgrenze)
- Ein Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105 inkl. Auszug aus dem Prüfbericht Netzverträglichkeit bzw.
- Bei einer Gesamterzeugungsleistung >135kW: Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4110 inkl. Auszug aus dem Prüfbericht Netzverträglichkeit
- Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz
- Übersichtsschaltplan einpoliges Ersatzschaltbild (inkl. Bestandsanlagen)
Zur Betriebsbereitschaft
- Registrierungsbestätigung Marktstammdatentegister bei der Bundesnetzagentur
- Betriebsbereitschaftsmeldung der PV-Anlage durch den Anlagenerrichter
Zur Inbetriebsetzung des Anschlusses
- Beauftragung für die Inbetriebsetzung aus unserem Inbetriebsetzungsangebot
- Fertigmeldung durch den Installateur
- Inbetriebsetzungsprotokoll und Anlage Messung
- Vorbereitung/Umsetzung des Einspeisemanagements (Erläuterungen siehe rechts)
Zur Abrechnung
- Verbindliche Erklärung (diese wird Ihnen mit dem Angebot zur Verfügung gestellt)
- Kundendatenblatt (dieses wird Ihnen mit dem Angebot zur Verfügung gestellt)
Zur Anmeldung
- Anmeldung zum Netzanschluss, ggf. mit Zählerangaben zur Bestandsanlage
- Messkonzept
- Datenblätter:
- Übersichtsschaltplan einpoliges Ersatzschaltbild (inkl. Bestandsanlagen)
- Herstellerdatenblatt des Generators (je Generatortyp)
- Einheitenzertifikat wenn vorhanden, sonst Prototypenbestätigung Generator
- Nachweis der elektrischen Eigenschaften/Oberschwingungsströme nach TR3, wenn vorhanden
- Lageplan (inkl. Angaben zu Flur und Grundstücksgrenze)
Stationsunterlagen
Beim Bau einer kundeneigenen Mittelspannungsstation sind die Stationsunterlagen (siehe E.4) gemäß TAB Mittelspannung inkl. ergänzende Bedingungen der SHNG zur Prüfung beim Netzbetreiber einzureichen. (stationsgenehmigung@sh-netz.com)
Zur Betriebsbereitschaft/Inbetriebsetzung des Anschlusses
Um einen Termin zum Anschluss Ihrer Netzanschlussanlage und der Zählersetzung abzustimmen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Netzcenter. Den Kontakt finden Sie im Genehmigungsschreiben Ihrer Station. Bitte denken Sie daran, dass die Unterlagen im Vorwege vollständig als Kopie eingereicht sein müssen. Die Originale bringen Sie bitte zum Vor-Ort-Termin mit.
- Beauftragung für die Inbetriebsetzung aus unserem Inbetriebsetzungsangebot
- Vorausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll mit Grunddaten E.7 EZA und Anlage Messung
- Unterlagen für Anlagen und Stationen:
- DGUV-3-Bescheinigung vom Errichter
- Kabelmantelprüfprotokoll Kundenkabel
- Messgeräteschein kundeneigene Geräte
- Trafoprüfprotokoll
- Prüfprotokoll Übergabeschutz
- Aktualisierte Stromlaufpläne (Revisionszeichnung), nach erfolgreicher Inbetriebnahme verbleibt ein Exemplar in der Station
- Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur.
Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheit (PV)
Um einen Termin zur Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungseinheit (PV) abzustimmen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Netzcenter. Den Kontakt finden Sie im Netzanschlussangebot.
Bitte denken Sie daran, dass die Unterlagen im Vorwege vollständig als Kopie eingereicht sein müssen. Die Originale bringen Sie bitte zum Vor-Ort-Termin mit.
- Inbetriebnahmeprotokolle: E.10 für jede Erzeugungseinheit
- Anlagenzertifikat (>135 kW)
- Vorbereitung/Umsetzung des Einspeisemanagements (Erläuterungen siehe rechts)
- aktualisierter Blockschaltbild-/Übersichtsschaltplan mit Längenangaben bis Netzverknüpfungspunkt
- herstellerspezifisches Inbetriebsetzungsprotokoll (optional)
Zur Abrechnung
- Konformitätserklärung zum Anlagenzertifikat
- Verbindliche Erklärung (diese wird Ihnen mit dem Angebot zur Verfügung gestellt)
- Kundendatenblatt (dieses wird Ihnen mit dem Angebot zur Verfügung gestellt)
Zur Vorprüfung
- Vollständig ausgefülltes Datenblatt E.1 und soweit wie möglich ausgefülltes Datenblatt E.6 zur Vorprüfung von dezentralen Energieerzeugungsanlagen an das Hochspannungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG
- Lageplan (inkl. Angaben zu Flur und Grundstücksgrenzen)
- Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4120 ggf. Prototypenbestätigung
- Auszug aus dem Prüfbericht zur Netzverträglichkeit nach FGW TR3
Zur Anmeldung
- Vollständig ausgefülltes Datenblatt E.1 und E.6 zum Netzanschluss von dezentralen Energieerzeugungsanlagen an das Hochspannungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG
- Normgerechter Übersichtsschaltplan der Kundenstation (Umspannwerk) mit Angabe der elektrischen Daten der eingesetzten Betriebsmittel
- Maßstabgerechter Plan (Grundriss- bzw. Draufsicht) der Kundenstation (Darstellung aller Kundenanlagen wie UW-Portal, Schaltanlage, Transformator, Gebäude, etc.)
- Datenblatt des/der für den Netzanschluss verwendeten Transformators/en
- Gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImSchG bzw. ein entsprechender Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt.
Die unterzeichneten Netzanschluss- und Netznutzungsverträge sind spätestens fünf Monate vor Inbetriebnahme an die Schleswig-Holstein Netz AG zurückzusenden.
Zur Inbetriebsetzung
Um einen Termin zum Anschluss Ihrer Netzanschlussanlage und der Zählersetzung abzustimmen, wenden Sie sich bitte an den Ihnen bekannten Projektleiter in unserem Hause. Bitte denken Sie daran, dass die Unterlagen im Vorwege vollständig als Kopie eingereicht sein müssen. Die Originale bringen Sie bitte zum Termin vor Ort mit.
- Inbetriebnahmeprotokoll der Erzeugungsanlage
- Inbetriebnahmeprotokoll je Erzeugungseinheit vom Hersteller/Installateur
- Aktualisiertes Blockschaltbild/Übersichtsschaltplan mit Längenangaben bis Netzverknüpfungspunkt
- Nachweis über die Einhaltung der bei der SHNG gültigen Netzanschlussregeln Hoch- und Höchstspannung durch Vorlage eines Zertifikats für die Erzeugungsanlage (Anlagenzertifikat) am Netzanschlusspunkt.
- Anlagenzertifikat (min. 2 Wochen vor Inbetriebnahme postalisch bei der SHNG einzureichen)
- Unterlagen für Anlage und Station
DGUV-3-Bescheinigung vom Errichter
Kabelmantelprüfprotokoll Kundenkabel
Messgeräteschein kundeneigene Geräte
Trafoprüfprotokoll
Prüfprotokoll Übergabeschutz - Vorbereitung/Umsetzung des Einspeisemanagements
Zur Abrechnung
- Konformitätserklärung zum Anlagenzertifikat
- Verbindliche Erklärung
- Kundendatenblatt
- Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur
- Abrechnungsvereinbarung (wenn Abrechnung im Gutschriftverfahren durch die SHNG gewünscht)
Um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vorhanden sind, drucken Sie sich bitte unsere Kontrollliste Photovoltaik Niederspannung oder die Kontrollliste Photovoltaik Mittelspannung zum Abhaken aus.
Am 25. Juli 2017 wurde das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet worden, das unter anderem die Förderung bestimmter Mieterstrommodelle vorsieht. Betreiber von Solaranlagen auf Wohngebäuden können für den von Mietern im gleichen Haus oder in räumlicher Nähe verbrauchten Strom einen Mieterstromzuschlag geltend machen, wenn ihre Anlage nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb gegangen ist und eine installierte Leistung von 100 kW nicht überschreitet. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist und vergütet werden.
Der Mieterstromzuschlag entspricht der PV Einspeisevergütung, die von der Anlagengröße abhängig ist, abzüglich eines vom jährlichen Photovoltaik-Zubau abhängigen Abschlags. Somit ergibt sich ein Mieterstromzuschlag zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt ist die Förderung auf einen jährlichen Zubau von 500 MW installierter Leistung begrenzt. Für Mieter entfallen bei Bezug von Mieterstrom einige Kostenbestandteile im Vergleich zum Bezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung (Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe).“
Die Anmeldung für steckerfertige Erzeugungsanlagen (Balkonkraftwerk) mit max. 600VA finden sie hier.