Messstellenbetrieb
Informationen zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 29 und § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Die ews-Netz GmbH setzt die gesetzlichen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) um und treibt den Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen in ihrem Netzgebiet voran.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber übernimmt die ews-Netz GmbH den Messstellenbetrieb zu den nachfolgend genannten Bedingungen, sofern kein dritter Messstellenbetreiber gemäß §§ 5 oder 6 MsbG tätig wird.
Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen erfolgt, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, für folgende Messstellen:
- Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sowie Letztverbraucher mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
- Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung über 7 kW.
Darüber hinaus kann eine Ausstattung mit intelligenten Messsystemen erfolgen, wenn dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist:
- Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh.
- Bei Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 kW bis einschließlich 7 kW.
Sofern keine Verpflichtung zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen besteht und soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist (§ 32 MsbG), werden Messstellen mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet.
Standardleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Die Standardleistungen bei der Ausstattung mit intelligenten Messsystemen umfassen insbesondere:
- Prozesse und Datenkommunikation:
- Durchführung der in § 60 MsbG benannten Prozesse, einschließlich der standardmäßig erforderlichen Datenkommunikation.
- Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Umsetzung der datenschutzgerechten Ausgestaltung der Zählerstandsgangmessung gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur.
- Informationen für Endnutzer:
- Übermittlung der vorgeschriebenen Verbrauchsinformationen an ein Online-Portal, eine mobile App oder eine lokale Anzeigeeinheit.
- Bereitstellung von Informationen zur Nutzung intelligenter Messsysteme, Energieverbrauchsanalyse und Stromsparhinweisen.
- Netzzustandsdaten:
- Erhebung und tägliche Übermittlung von viertelstundengenauen Netzzustandsdaten an den Netzbetreiber gemäß §§ 56 und 64 MsbG.
- Steuerungseinrichtungen:
- Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt zur Anbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.
- Konfiguration und Parametrierung des Smart-Meter-Gateways und der Steuerungseinheit.
- Steuerung von Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen:
- Bereitstellung der Datenkommunikation für die Vorgabe eines minimalen oder maximalen Wirkleistungsbezugs am Netzanschluss gemäß § 14a EnWG.
- Direktvermarktung und Flexibilitätsdienstleistungen:
- Bereitstellung der Datenkommunikation für die Direktvermarktung nach dem EEG oder KWKG sowie für netzdienliche Flexibilitätsmaßnahmen.
- Weitere gesetzliche Verpflichtungen:
- Erfüllung der durch die Bundesnetzagentur festgelegten Anforderungen in Bezug auf Geschäftsprozesse, Datenformate, Abrechnung, Verträge und Bilanzierung.
Diese Regelungen spiegeln den aktuellen Stand des Messstellenbetriebsgesetzes wieder und gewährleisten eine sichere und effiziente Einführung intelligenter Messsysteme im Netzgebiet der ews-Netz GmbH.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme, moderne Messeinrichtungen und Zusatzleistungen nach §35 Abs. 2 MsbG können dem Preisblatt (Link zum Preisblatt) entnommen werden.
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