Allgemeine Bedingungen
für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung
Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen.
- Allgemeine Bedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- Ergänzende Bedingungen NAVGültig ab 01.01.2021
- Ergänzende Bedingungen NAVGültig ab 01.07.2020
- Ergänzende Bedingungen NAVGültig ab 01.01.2020