⚠️ Wichtiger Hinweis zur Errichtung leistungsstarker elektrischer Anlagen
Bitte beachten Sie, dass elektrische Anlagen und Geräte mit einer Anschlussleistung größer 11 kW – wie z. B. Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder größere elektrische Maschinen – nicht nur meldepflichtig, sondern in der Regel genehmigungspflichtig durch den zuständigen Netzbetreiber sind. Mit der Installation darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung des Netzbetreibers vorliegt.
Bitte warten Sie daher mit allen baulichen Maßnahmen, bis die erforderliche Zustimmung erteilt wurde. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage sicher und regelkonform in das Stromnetz eingebunden werden kann.